Anfechtungsgesetz und Insolvenzordnung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung Im Bereich der Vollstreckung bestimmt eine gewisse Anzahl von Standardsituationen das Tagesgeschäft der nach der Abgabenordnung (AO) tätigen Vollstreckungsstellen. Die sog. Kontopfändung oder die Lohnpfändung beim Drittschuldner ist dabei das bekannteste Beispiel. Daneben gibt es im Rahmen der Beitreibungstätigkeit jedoch auch weniger bekannte, aber durchaus relevante Themen aus den Bereichen der (außerinsolvenzlichen) Anfechtung und der Insolvenz. Peter Kraus stellt eine Auswahl verschiedener interessanter Konstellationen dar. Kassenthemen Belege zum Kassenanordnungswesen aus der Digitalisierungsperspektive (Teil 4) Ralf Klomfaß behandelt im abschließenden vierten Teil seines Beitrags…
Bundesverband aktuell
Neue Übergangsfristen für die Zwangsvollstreckungsformulare
Der Bundesrat hat am 24.11.2023 der Verordnung zur Änderung der Übergangsregelung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) zugestimmt. Diese wurde im BGBl. 2023 I Nr. 320 vom 29.11.2023 veröffentlicht und trat am 30.11.2023 in Kraft. Danach sind die neuen Formulare erst ab dem 01.09.2024 für die Vollstreckung privat-rechtlicher Forderungen verpflichtend. Eine Formularpflicht für die Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen greift erst ab dem 01.05.2025. Die längere Übergangsfrist für öffentlich-rechtliche Forderungen wird in der BR-Drucksache 491/23 vom 10.10.2023, Seite 5 u.a. wie folgt begründet: Mit der verlängerten Übergangsfrist soll jedoch zusätzlich dem Bund und den…
Rechtsgrundlagen und Hinweise zur praktischen Durchführung der zwischenstaatlichen Beitreibungsamtshilfe mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
Vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhielt der Fachverband Informationen zur momentanen Situation bei der zwischenstaatlichen Beitreibung. Diese sind ausdrücklich zur Weitergabe an unsere Mitglieder bestimmt und daher ihm Mitgliederbereich eingestellt. Bei der Vorgehensweise muss zwischen Forderungen unterschieden werden, die bis zum 31.12.2020 fällig waren und den Fälligkeiten nach diesem Zeitpunkt. Für Forderungen vor dem 31.12.2020 kann Beitreibungsamtshilfe nach Artikel 100 des Austrittsabkommens auf Grundlage der Richtlinie 2010/24/EU in Anspruch genommen werden. Für alle Forderungen nach dem 31.12.2020 sieht das BzSt keine Möglichkeit einer Beitreibungsamtshilfe nach dem Deutsch-britisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA UK)….
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Neues aus den Landesverbänden
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Nordrhein-Westfalen Aktuell 2024 Teil 2
vom LV Nordrhein-Westfalen veröffentlicht am 10. April 2024
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Seminar Spendenrecht am 13. Juni 2024
vom LV Bayern veröffentlicht am 4. April 2024
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Seminararbeit – Freie Plätze für Kurs “Grundlagen Nachlassrecht”
vom LV Bayern veröffentlicht am 24. March 2024
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Dienstanweisung – Umgang mit Spenden
vom LV Bayern veröffentlicht am 17. March 2024
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Neue Seminare veröffentlicht
vom LV Sachsen veröffentlicht am 9. February 2024
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Stellenmarkt
Für seinen Fachdienst Finanzmanagement sucht der Rheingau-Taunus-Kreis zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellv. Kassenleitung (m/w/d) Bewerbungsfrist: 16.04.2024
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Bei der Stadt Hann. Münden ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter (m/w/d) im Fachdienst 2.3 „Stadtkasse“ zu besetzen. Unbefristete Vollzeitstelle, Entgeltgruppe 7, Bewerbungsfrist: 20.04.2024
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Beim Landkreis Augsburg ist im Fachbereich Finanz- und Beteiligungsmanagement zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle des Kassenleiters (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und ist abhängig von der persönlichen Qualifikation, Eignung und Befähigung. Für Tarifbeschäftigte besteht Entwicklungsmöglichkeit bis Entgeltgruppe 10 TVöD. Bei Beamten (m/w/d) richtet sich die Besoldung nach dem BayBesG. Bewerbungsfrist: 07.04.2024
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Zur Verstärkung im Fachdienst Stadtkasse sucht die Stadt Altenburg zum nächstmöglichen Termin den/die Fachdienstleiter/in Stadtkasse (m/w/d). Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Wochenstunden); die Beantragung von Teilzeitmodellen ist grundsätzlich möglich. Die Eingruppierung erfolgt tarifgerecht nach Entgeltgruppe 9b TVöD. Bewerbungsfrist: 04.04.2024
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