Nachdem die Landesregierung am 31.08.2022 einen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften aufgrund der Änderung der Zivilprozessordnung und weiterer Vorschriften“ in den Landtag eingebracht hatte, ist schließlich am 27.02.2023 das „Gesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften aufgrund der Änderung der Zivilprozessordnung und weiterer Vorschriften“ beschlossen worden. Die Verkündung erfolgte in der vierten Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes des Landes Sachsen-Anhalt am 17.03.2023. Die Artikel 1 und 2 sowie die Artikel 4 bis 6 sind am 18.03.2023 in Kraft getreten. Artikel 3 tritt erst zum 01.01.2024 in Kraft.

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GVB Sachsen Anhalt 17.03.2023

Wichtige Gesetzesänderung in der Verwaltungsvollstreckung vom 17.03.2023