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Datum/Zeit
Date(s) - 15/06/2017
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Hotel Ratswaage Magdeburg

Kategorien


In der Praxis der Vollstreckungsbehörden spielt die Forderungspfändung eine ganz bedeutende Rolle. Auf diese Weise werden häufig entweder das Arbeitseinkommen oder das Bankkonto des Schuldners gepfändet.

Beantragt der Schuldner daraufhin Vollstreckungsschutz oder eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen, ist eine Entscheidung der Vollstreckungsbehörde erforderlich. Dabei sind alle Beschränkungen und Verbote, die nach den §§ 850 bis 852 der Zivilprozessordnung und anderen gesetzlichen Bestimmungen für die Pfändung von Forderungen und Ansprüchen bestehen, zu beachten.

Führt die Vollstreckungsbehörde eine Forderungspfändung wegen eines Zwangsgeldes, Bußgeldes, Ordnungsgeldes oder einer Nutzungsentschädigung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit durch, kann sie den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens ohne Rücksicht auf die in § 850c ZPO vorgesehenen Beschränkungen bestimmen. Insoweit hat die Rechtsprechung aber Grenzen gezogen, die der Mitarbeiter der Vollstreckungsbehörde kennen muss.

In dem Seminar werden die gesetzlichen Regelungen des Landesverwaltungsgesetzes und der ZPO hinsichtlich der Pfändungsschutzbestimmungen bei Forderungspfändungen vorgestellt, erläutert und deren Bedeutung für die Praxis erörtert.

Anhand praktischer Übungen werden die zu treffenden Entscheidungen nachvollziehbar erarbeitet, um den Teilnehmern die in der täglichen Praxis erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln.

Außerdem werden sowohl die Bedeutung des P-Kontos für die praktische Arbeit der Vollstreckungsbehörde als auch die aktuelle Problematik zur Ruhendstellung von Kontenpfändungen besprochen.

Themenschwerpunkte:

  • Systematik der Forderungspfändung
  • Gesetzliche Beschränkungen der Forderungspfändung nach den §§ 850-852 ZPO
  • Herabsetzung der Pfändungsfreigrenzen durch die Vollstreckungsbehörde
  • Pfändungsschutzkonto und die Ruhendstellung einer Kontenpfändung
  • Praktische Übungen
  • Aktuelle Rechtsprechung zur Thematik
  • Fragen aus der Praxis

 

Termin:                                 15. Juni 2017

Ort:                                        Hotel Ratswaage, Ratswaageplatz 1 – 4, 39104 Magdeburg

Zeit:                                       9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Referent:                               Dipl.-RPfl’in (FH) Uta Schneider und Dipl.-Rpfl. (FH) Rainer Goldbach

 

Teilnahmegebühr:       125,00 € für Mitglieder des Fachverbandes

185,00 € für Nichtmitglieder

 

Anmeldung:                          online bis 18.05.2017 oder

 

An:                  Frau Christina Heinemann, Goethestadt Bad Lauchstädt

Fax:                034635/31799

E-Mail:          heinemann@stadt-bad-lauchstaedt.de

bzw.

An                   Frau Evelyn Eisenhuth, Stadt Dessau-Roßlau

Fax:                0340/204 1025
E-Mail:          Eisenhuth@dessau-rosslau.de

Forderungspfändung – Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde nach § 55 VwVG LSA

Buchung

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