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Datum/Zeit
Date(s) - 18/04/2016
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Dorint Hotel

Kategorien


Seminar für Vollstreckungspraktiker

In den letzten Jahren gibt es in der Verwaltungsvollstreckung immer häufiger Probleme mit schwierigen Schuldnern. Diese wehren sich mit allen denkbaren Mitteln gegen die Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtung.

In dem Seminar soll geklärt werden, welchen Pfändungsschutz der Schuldner in Anspruch nehmen darf und welche Rechtsmittel ihm gegen Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Um den Schuldneranträgen sicher und selbstbewusst entgegen treten zu können, müssen die Mitarbeiter der Vollstreckungsbehörden die Schuldnerschutzbestimmungen kennen und richtig anwenden. So kann einerseits das bestmögliche Ergebnis erzielt werden ohne andererseits die gesetzlichen Regeln zu verletzen und am Ende sogar noch Haftungsansprüche des Schuldners zu schaffen.

In dem Seminar werden sowohl die jeweiligen Vollstreckungsschutzregelungen geschildert, als auch der Erfahrungsaustausch gefördert.

Zudem gibt es Erläuterungen zur Pfändung von Eigentümergrundschulden oder Rückgewähransprüchen aus Grundschulden als eine Form der Vollstreckung in Forderungen und Rechte.

  • Wann ist der Schuldner wirklich pfandlos? Die Pfändungsschutzbestimmungen bei der Sach- und Forderungspfändung
  • Das Pfändungsschutzkonto
  • Berechnung der Pfändungsfreigrenze durch die Vollstreckungsbehörde bei der Zwangsvollstreckung wegen Ansprüche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlungen
  • Vom permanenten Widerspruchsführer bis zum sog. Reichsbürger – welche Einwendungen stehen dem Schuldner im Verwaltungszwangsverfahren tatsächlich zu?
  • Die richtige Pfändung von Eigentümergrundschulden und Rückgewähransprüchen

 

Referent:           Rainer Goldbach; Fachberater VZV-Ausschuss

Seminar 02/2016 – Seminar für Vollstreckungspraktiker

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