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Datum/Zeit
Date(s) - 15/09/2016
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Dorint Hotel

Kategorien


Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

Der Umgang mit Spenden, Schenkungen und Zuwendungen sowie mit Sponsoring sorgt in den Kommunen, kommunalen Einrichtungen und kommunalen Unternehmungen immer wieder für Unsicherheiten.

Daher widmet sich das Seminar nachfolgenden Schwerpunkten. Diese sollen auch an praktischen Beispielen erörtert werden.

  1. Einführung in das Spendenrecht

– Was ist eine Spende?

– Gemeinnützigkeit

– Die Zuwendungsbestätigung

– Haftung

  1. Das Spendenverfahren in Sachsen-Anhalt
  1. Beteiligung des Hauptverwaltungsbeamten
  1. Sponsoring

– Was ist Sponsoring?

– Sponsoringvertrag

– Dienstanweisung

  1. Schenkungen
  2. Erfahrungsaustausch – Erarbeitung einzelner Fälle
    Sofern spezielle Sachverhalte aus Ihrer täglichen Arbeit im Seminar erörtert und besprochen werden sollen, sind diese in Vorbereitung des Seminars bis zum 15.08.2016 dem Landesvorstand zuzuarbeiten. Somit kann sich unser Referent darauf vorbereiten.

 

Referent: Werner Mallinger, Landesverband Baden-Württemberg

 

 

 

Seminar 04/2016 – Spendenrecht in Sachsen-Anhalt

Buchung

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