Datum/Zeit
Date(s) - 01/07/2026
9:00 - 15:30
Veranstaltungsort
Jugendherberge Halle/Saale
Kategorien
Spezialseminar: Haushaltsrecht im kommunalrechtlichen Kontext
Das Haushaltsrecht ist das zentrale Steuerungsinstrument jeder Kommune – und zugleich eines der konfliktträchtigsten Felder zwischen Vertretung, Verwaltung und Aufsichtsbehörde. Wer hier unsicher ist, läuft Gefahr, handlungsunfähig zu werden oder wichtige Spielräume nicht auszuschöpfen.
Im neuen Spezialseminar „Haushaltsrecht im kommunalrechtlichen Kontext“ werden die rechtlichen Rahmenbedingungen daher umfassend und praxisnah erläutert. Im Mittelpunkt stehen die Haushaltssatzung und ihre Bestandteile, die haushaltsrechtlichen Eingriffe durch den Hauptverwaltungsbeamten – etwa im Rahmen einer Haushaltssperre – sowie die vorläufige Haushaltsführung als Verstoß gegen das Vorherigkeitsprinzip.
Vor allem wird die Rolle der Kommunalaufsicht beleuchtet: von der Beanstandung eines Haushalts und dem dabei bestehenden Ermessensspielraum über die Erteilung von Auflagen bis hin zur Genehmigung oder Versagung der genehmigungsbedürftigen Bestandteile. Beitrittsbeschlüsse der Vertretung z.B. bei Teilversagungen werden ebenso behandelt wie Anordnungen der Aufsicht, zum Beispiel zur Haushaltskonsolidierung. Auch die möglichen Rechtsbehelfe, insbesondere die verwaltungsgerichtliche Klage, werden praxisnah eingeordnet.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden anhand konkreter Fallkonstellationen echte Anwendungssicherheit zu vermitteln und klare Handlungsstrukturen für den Umgang mit kritischen Situationen zu schaffen. Das Angebot richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kämmereien, Aufsichtsbehörden sowie an Mandatsträger, die kommunale Haushaltsentscheidungen aktiv mitgestalten. Wer dieses Seminar verpasst, riskiert Fehlentscheidungen und Rechtsunsicherheiten im Umgang mit der Kommunalaufsicht. Eine Teilnahme sichert dagegen Klarheit, Praxiswissen und Handlungssicherheit für die kommunale Haushaltssteuerung.
Dozent:
Matthias Wiener, Verwaltungsfachwirt, ist Leiter der Abteilung Finanzbuchhaltung bei der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt – dazu zählt das Zentrale Forderungsmanagement, die Zentrale Geschäftsbuchhaltung und die Stadtkasse – sowie Hochschuldozent für Öffentliche Finanzwirtschaft und Kommunalverfassungsrecht am Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz. Daneben ist er Lehrbeauftragter und Fachkoordinator für Kommunales Haushalts- und Kassenrecht am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V., Autor für verschiedene Fachzeitschriften, Kommentierungen und Lehrbücher. Zudem ist er Fachberater des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter Sachsen-Anhalt e.V. für kommunales Haushalts-, Kassen-, Vollstreckungs- und Abgabenrecht.
Buchung
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