Datum/Zeit
Date(s) - 01/12/2026
9:00 - 16:00
Veranstaltungsort
Jugendherberge Halle/Saale
Kategorien
Vorläufige Haushaltsführung, satzungslose Zeit und Nothaushaltsrecht – die Haushaltswirtschaft auf Sparflamme
Die Haushaltssatzung gilt stets nur bis zum 31.12. Das Vorherigkeitsprinzip verlangt, dass der neue Haushalt noch im alten Jahr öffentlich bekannt gemacht wird, um am 01.01. in Kraft treten zu können. So soll ein nahtloser Übergang sichergestellt und eine Ermächtigungslücke vermieden werden.
In der Praxis gelingt dies jedoch häufig nicht, wie z.B. bei über 80 % der Landkreise und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt. Die Folge: Kommunen geraten in die vorläufige Haushaltsführung – ein eingeschränktes „Nothaushaltsrecht“ mit erheblichen Unsicherheiten für Verwaltung und Politik, die wenige Wochen aber auch mehrere Monate andauern kann.
§104 KVG LSA schließt zwar die satzungsrechtliche Ermächtigungslücke und gesteht den Kommunen einen eingeschränkten Handlungsrahmen zu. Doch die Vorschrift bleibt allgemein und führt in Einzelfällen regelmäßig zu Auslegungs- und Anwendungsproblemen. Hinzu kommen weitere Erlaubnistatbestände, die außerhalb von § 104 KVG LSA geregelt sind, z. B. die Weitergeltung von Kreditermächtigungen oder gebildete Haushaltsreste im Rahmen der Ermächtigungsübertragung.
Im Seminar werden die rechtlichen Rahmenbedingungen anhand konkreter Praxisfälle umfassend erläutert. Ziel ist es, den Teilnehmenden echte Anwendungssicherheit zu vermitteln. Darüber hinaus wird eine Musterdienstanweisung vorgestellt, die Orientierung und klare Handlungsstrukturen bietet.
Zielgruppe:
Neu- und Quereinsteiger, die sich erstmals mit der vorläufigen Haushaltsführung befassen, ebenso wie erfahrene Praktiker, die ihre Kenntnisse auffrischen und rechtssicher anwenden wollen.
Wer dieses Seminar verpasst, riskiert Unsicherheiten, Fehlentscheidungen und Blockaden in der „satzungslosen Zeit“. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz – und gewinnen Sie Klarheit, Sicherheit und eine Musterdienstanweisung für die Praxis.
Dozent:
Matthias Wiener, Verwaltungsfachwirt, ist Leiter der Abteilung Finanzbuchhaltung bei der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt – dazu zählt das Zentrale Forderungsmanagement, die Zentrale Geschäftsbuchhaltung und die Stadtkasse – sowie Hochschuldozent für Öffentliche Finanzwirtschaft und Kommunalverfassungsrecht am Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz. Daneben ist er Lehrbeauftragter und Fachkoordinator für Kommunales Haushalts- und Kassenrecht am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V., Autor für verschiedene Fachzeitschriften, Kommentierungen und Lehrbücher. Zudem ist er Fachberater des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter Sachsen-Anhalt e.V. für kommunales Haushalts-, Kassen-, Vollstreckungs- und Abgabenrecht.
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