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Datum/Zeit
Date(s) - 24/11/2016
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Hotel Ratswaage Magdeburg

Kategorien


In den letzten Jahren sind im Zwangsvollstreckungsrecht zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Allen voran die reformierte Vermögensauskunft, die der Kommune als effektives Vollstreckungsmittel dienen und die Tätigkeit des Vollziehungsbeamten ergänzen kann. Zudem stellt sich immer häufiger die Frage, welcher Pfändungsschutz dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung zu gewähren ist. Das Pfändungsschutzkonto ist zwar in der Praxis angekommen, dennoch gibt es nach wie vor Unklarheiten bezüglich der Schutzbestimmungen. Natürlich hat sich auch die Rechtssprechung weiterentwickelt. Beispielsweise hat der BGH wichtige Entscheidungen zur Ruhendstellung von Kontopfändungen und zur Berechnung der Pfändungsfreigrenzen getroffen. Im Workshop werden aktuelle Probleme aus der Praxis aufgearbeitet und Lösungswege entwickelt.

Schwerpunkte:

  • Durchführung der Vermögensauskunft
  • Wann ist der Schuldner wirklich pfandlos?
  • Wie funktioniert das Pfändungsschutzkonto
  • Berechnung der Pfändungsfreigrenze durch die Vollstreckungsbehörde bei der ZV wegen Ansprüchen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
  • Aktuelle Rechtssprechung zur Vollstreckung
  • Fragen aus der Praxis

Dozenten:

Rainer Goldbach, Dipl.-Rechtspfleger, tätig bei der Stadt Mörfelden-Walldorf

Hinweis:

Die Seminargebühr ermäßigt sich, sofern Sie das Seminar am 23.11.2016 besucht haben.

ZV-Workshop für Praktiker

Buchung

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