Das Ministerium für Inneres und Sport hat die Gemeindekassenverordnung Doppik vom 30. März 2006 grundlegend überarbeitet und den Mitgliedern des Lenkungsbeirates Doppik als Entwurf einer Kommunalkassen- und Buchführungsverordnung (KomKBVO) übersandt.

Mit der KomKBVO sollen dem Innenministerium zufolge die bestehenden kassenrechtlichen Bestimmungen an die Erfordernisse des E-Governments und der Digitalisierung angepasst werden.

Ziel sei hierbei, einen angemessenen, verständlichen und erforderlichen Rechtsrahmen vorzugeben. Hierzu hat das Innenministerium im Vorfeld bereits den Fachverband der Kommunalkassenverwalter e. V. – Landesverband Sachsen-Anhalt sowie den Landesrechnungshof eingebunden.

Ein Verordnungsentwurf wurde im Juli 2019 vom Deutschen Landkreistag und vom Städte- und Gemeindebund versendet, mit der Bitte um Stellungnahme.

Wir hoffen auch Sie haben sich mit Hinweisen aus der Praxis zum Entwurf geäußert.

Sollte Ihnen der Entwurf des Lenkungsbeirates nicht vorliegen, Sie aber gern schon im Vorfeld wissen möchten, was sich ändern soll, melden Sie sich per Mail bei bettina.messing@kassenverwalter.de.


Änderung der GemKVO Doppik LSA/ Signaturerfordernisse und Übertragung der Kassengeschäfte