Zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2012 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (ABl. L 133 vom 6. Mai 2014, S. 1) hat der Landtag von Sachsen-Anhalt das Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen – E-​Rechnung – (E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt – ERG LSA) vom 27. November 2019 beschlossen.)

Damit sind alle Körperschaften des öffentlichen Rechts in Sachsen-​Anhalt verpflichtet, spätestens ab dem 18. April 2020 E-​Rechnungen von ihren Auftragnehmern zu empfangen und zu verarbeiten.

Der Gesetzgeber hat die Landesregierung ermächtigt, eine Verordnung für die technische und organisatorische Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs zu erlassen.             Diese E-​Rechnungsverordnung – ERechVO LSA vom 13. März 2020, GVBl. LSA Nr. 7/2020 vom 26. März 2020 trat am 18. April 2020 in Kraft.

Rechnungsstellende und Rechnungssendende sollen ab dem 18. April 2020 elektronische Rechnungen (E-Rechnung) vorwiegend im Datenaustauschstandard XRechnung ausstellen.

Der Rechnungsempfangende, also der öffentliche Auftraggeber (u. a. Kommunen und Landkreise), kann verschiedene Zugangswege für die Übermittlung elektronischer Rechnungen einrichten. So lassen sich E-Rechnungen per E-Mail, per De-Mail oder über die Infrastruktur PEPPOL übermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit durch den Rechnungssteller und -sender elektronische Rechnungen über das E-Rechnungsportal selbst zu erfassen (Web-Erfassung) oder dort hochzuladen (Web-Upload).

Anhand der Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) erfolgt die automationsunterstützte Prüfung der formalen Fehlerlosigkeit der E-Rechnung und die automatische Zuordnung zum Rechnungsempfänger (Behörde).

 

E-Rechnungsverordnung -ERechVO LSA vom 26.03.2020

Nutzungbedingungen_E-Rechnungportal_Land Sachsen-Anhalt

Anbindungsformular an das E-Rechnungsportal

Aktuelle Informationen zur E-Rechnung