Der 1. Vollstreckertag am 18. März 2026 im Roncallihaus in Magdeburg war erneut ein gelungener Treffpunkt für unsere Mitglieder und bot Raum für einen intensiven fachlichen Austausch. In angenehmer und zugleich konzentrierter Atmosphäre kamen Kolleginnen und Kollegen aus der kommunalen Vollstreckung zusammen, um sich über aktuelle Themen, Herausforderungen und Entwicklungen aus der Praxis auszutauschen.
Die Moderation der Veranstaltung übernahmen die Landesvorsitzende Evelyn Eisenhuth sowie die stellvertretende Landesvorsitzende und Vertreterin im VZV-Ausschuss, Kathrin Golembski. Gemeinsam führten sie durch ein vielseitiges Programm, das die unterschiedlichen Facetten der täglichen Vollstreckungsarbeit widerspiegelte.
Der Tag war geprägt von spannenden Beiträgen und lebendigen Diskussionen, die einmal mehr gezeigt haben, wie groß das Bedürfnis nach Austausch ist und wie wertvoll die unterschiedlichen Erfahrungen aus der Praxis für die gemeinsame Arbeit sind. Insgesamt war der Vollstreckertag damit nicht nur fachlich bereichernd, sondern auch von einem offenen, kollegialen Miteinander geprägt.
Inhaltlich spiegelte der Vollstreckertag die gesamte Bandbreite der aktuellen Vollstreckungspraxis wider. Die behandelten Themen waren dabei ebenso vielfältig wie praxisnah und griffen sowohl klassische als auch zunehmend komplexe Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag auf.
Das Spektrum reichte vom Außendienst über Fragen der Niederschlagung und der Vermögensauskunft bis hin zu insolvenzrechtlichen Themen, einschließlich Schuldenbereinigungsverfahren. Ebenso wurden Aspekte der Zwangsversteigerung, der Pfändung – insbesondere von Steuererstattungen – sowie weitergehende Fragestellungen wie das Mitpfänden von Lohnabrechnungen und die Abwesenheitspflegschaft behandelt.
Diese thematische Vielfalt machte einmal mehr deutlich, wie facettenreich die Arbeit in der Vollstreckung ist und wie wichtig der gemeinsame Austausch über Erfahrungen und Lösungsansätze bleibt.
Die behandelten Themen finden Sie gesondert unter Veröffentlichungen – Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
Erfahrungsberichte aus der Praxis – neue Entwicklungen und digitale Vermögenswerte
Zum Abschluss wurden durch den Landkreis Stendal verschiedene Themen eingebracht, mit denen sich die dortige Verwaltung aktuell intensiv auseinandersetzt. Ziel ist es, neue Ansätze in der Vollstreckungspraxis zu prüfen und – soweit möglich – auch praktisch umzusetzen. Diese Herangehensweise wurde im Teilnehmerkreis ausdrücklich als sehr bereichernd wahrgenommen, da hier nicht nur Fragestellungen aufgeworfen, sondern neue Wege aktiv erprobt werden.
Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf der Pfändung von Guthaben bei Zahlungsdienstleistern, insbesondere bei PayPal. Dieses Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung, da digitale Zahlungsmethoden im Alltag eine immer größere Rolle spielen und klassische Bargeldzahlungen weiter zurückgehen.
In der Praxis gestaltet sich die Pfändung von PayPal-Guthaben bislang häufig schwierig, da der maßgebliche Vertragspartner in Europa seinen Sitz in Luxemburg hat. Dies führt insbesondere bei Zustellungen und der Durchsetzung von Pfändungsverfügungen zu rechtlichen und praktischen Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund wurde als besonders interessant hervorgehoben, dass PayPal inzwischen auch über Standort in Deutschland verfügt. Daraus ergibt sich die Frage, ob und inwieweit sich hierdurch künftig neue Möglichkeiten für den Zugriff im Rahmen der Vollstreckung ergeben könnten. Eine abschließende Bewertung konnte hierzu nicht getroffen werden, jedoch wurde deutlich, dass sich hier ein dynamisches und zukunftsrelevantes Themenfeld entwickelt.
Ebenfalls aufgegriffen wurde die Frage der Pfändbarkeit von Payback-Punkten. Auch wenn hierzu bislang nur vereinzelt Erfahrungen vorliegen, zeigt sich bereits jetzt, dass mit der fortschreitenden Digitalisierung zunehmend auch solche Vermögenswerte in den Fokus der Vollstreckung geraten.
Insgesamt wurde deutlich, dass die aktive Auseinandersetzung mit neuen Vollstreckungsansätzen – wie sie hier durch den Landkreis Stendal erfolgt – für den fachlichen Austausch von großem Wert ist. Insbesondere die Bereitschaft, neue Wege zu erproben und die gewonnenen Erkenntnisse im Nachgang zu teilen, stellt einen wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung der Vollstreckungspraxis dar.
Fazit und Ausblick
Der Vollstreckertag hat einmal mehr deutlich gemacht, wie vielfältig und praxisnah die Themen in der Vollstreckung sind und wie groß das Bedürfnis nach fachlichem Austausch bleibt. Die Bandbreite der angesprochenen Fragestellungen zeigt, dass die Herausforderungen im Arbeitsalltag stetig zunehmen und sich zugleich weiterentwickeln.
Für den Fachverband ist es dabei ein zentrales Anliegen, als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, Erfahrungen zu bündeln und Impulse aus der Praxis weiterzugeben. Gleichzeitig wurde im Rahmen des Vollstreckertages auch deutlich gemacht, dass die dargestellten Inhalte und Einschätzungen als Empfehlungen aus der Praxis zu verstehen sind. Die konkrete Umsetzung und rechtliche Bewertung obliegen stets der jeweiligen Verwaltung im Einzelfall.
Der fachliche Austausch lebt dabei insbesondere von der Offenheit und der Bereitschaft aller Beteiligten, eigene Erfahrungen einzubringen und voneinander zu lernen. Gerade diese Vielfalt macht den besonderen Wert der Veranstaltung aus.
Besonders erfreulich war das durchweg positive Feedback der Teilnehmenden. Es wurde mehrfach hervorgehoben, wie gewinnbringend der Vollstreckertag für die tägliche Arbeit ist und dass viele Impulse unmittelbar in die Praxis übernommen werden können. Gleichzeitig wurde der Wunsch geäußert, das Angebot künftig auszuweiten, um noch mehr Verwaltungen die Teilnahme zu ermöglichen.
Dieser Anregung werden wir aufnehmen und in die weiteren Planungen einbeziehen. Im Rahmen der nächsten Vorstandssitzung wird daher geprüft, ob das bestehende Angebot um einen zusätzlichen Vollstreckertag pro Jahr erweitert werden kann.

