Zum 1.10.2026 ist das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der
Zwangsvollstreckung (BGBl. 2026 I Nr. 152) weitgehend in Kraft
getreten. Bei einem elektronisch gestellten Vollstreckungsauftrag
sind seitdem im Allgemeinen erforderliche Schriftstücke wie
Unterhaltstitel elektronisch zu übermitteln. Auch die zuletzt zum
1.10.2025 geänderten Zwangsvollstreckungsformulare wurden erneut
geändert (BGBl. 2026 I Nr. 132), sodass bspw. für
Gerichtsvollzieheraufträge und Anträge auf Erlass eines Pfändungs-
und Überweisungsbeschlusses die ab 1.10.2026 gültigen Formulare
anzuwenden sind.
Die neuen Formulare finden Sie unter:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/132/VO.html
Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung zum 1.10.2026 in Kraft

