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Datum/Zeit
Date(s) - 26/05/2016
9:00 - 17:00

Veranstaltungsort
Hotel Ratswaage Magdeburg

Kategorien


“Die elektronische Rechnung 2016”
Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten sowie das neue ZUGFeRD-Format

1 Einleitung
1.1 Nachteile beim manuellen Rechnungsprozess
1.2 Vorteile der elektronischen Rechnungslegung
1.3 Neuerungen bei der elektronischen Rechnungslegung

2 Rechtliche Grundlagen und die Neuerungen ab 01.07.2011
2.1 Allgemeine Ausführungen zu den Rechnungsangaben
2.2 Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 04.11.2011

3 Praxis-Beispiel für das neue innerbetriebliche Kontrollverfahren
3.1 Emailrechnung
3.2 Speicherung in welchem Format?
3.3 Muss die Email ebenfalls mit archiviert werden?
3.4 Vorstellung möglicher unveränderbarer Medien

4 Der neue elektronische Eingangsstempel
4.1 Emailspeicherung im Originalformat
4.2 in Dokumenten-Management-Systemne (DMS)
4.3 beim Web-Download

5 Scannen von Rechnungen
5.1 Rechtliche Voraussetzungen aus den neuen GoBD
5.2 Vernichten der eingescannten Papierdokumente
5.3 Rechtsvorschriften, die die Existenz der Originaldokumente verlangen
5.4 Technische Richtlinie zum ersetzenden Scannen (BSI TR RESISCAN)
5.5 Simulationsstudie in 2013 „ Ersetzendes Scannen“
5.6 Praxistipp zum Vernichten der Originaldokumente

6 Ausdrucken von elektronischen Rechnungen
6.1 Voraussetzung beim Ausdrucken hinsichtlich der Archivierung
6.2 Sanktionsmöglichkeit der Finanzverwaltung bei nicht ordnungsgemäßer Archivierung

7 Checklisten für den Übergang zur elektronischen Fakturierung
7.1 Checkliste Kreditoren
7.2 Checkliste Debitoren

8 Der neue Personalausweis (nPA)
8.1 Funktionen des neuen Personalausweises (nPA) im Überblick
8.2 eID-Server bzw. eID-Service – Voraussetzung um die eID-Funktion des nPA als Diensteanbieter bereitzustellen
8.3 Beispiele für nPA-Anwendungen der Kommunen
8.4 Checkliste zur Einbindung der eID-Funktion des nPA

9 ZUGFeRD – der neue einheitliche, deutschlandweite Rechnungsstandard
9.1 Kurze Vorstellung des neuen Rechnungsformates

10 Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten in den neuen GoBD
10.1 Kurzerläuterung der neuen GoBD – Vorschrift vom 14.11.2015
10.2 Unveränderbarkeit, Protokollierung von Änderungen Nr. 8 GoBD
10.3 Aufbewahrung Nr. 9 GoBD
10.4 Speichertechnologien für die unveränderbare, elektronische Archivierung

Seminar 01/2016 – Die elektronische Rechnung 2016

Buchung

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