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Datum/Zeit
Date(s) - 11/02/2026
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Jugendherberge Halle/Saale

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Dienstanweisung zum Anordnungs- und Kassenwesen

Eine Rechnung schnell per PayPal bezahlen – so einfach wie im Privatleben funktioniert das in der Verwaltung nicht.

Die Kassenverordnungen enthalten detaillierte Verfahrensanforderungen. Prägend ist dabei das Gebot zur Trennung von Anordnung, Ausführung und Prüfung. So darf die Kommunalkasse nur aufgrund einer Zahlungsanordnung tätig werden. Doch welche Anforderungen bestehen daran und welche Ausnahmen gibt es, wie bei der allgemeinen Zahlungsanordnung/Nullanordnung? Mehrere Personen müssen eine Zahlungsanordnung signieren. So ist eine sachliche und rechnerische Richtigkeit festzustellen und anschließend bedarf es der Zustimmung des Anordnungsbefugten.

Werden Zahlungen geleistet, bedarf es darüber hinaus der Freigabe durch Kassenbedienstete. Aber was muss verfahrenstechnisch geregelt werden? Wer vergibt z.B. wann und unter welchen Voraussetzungen die Rechte in der Haushaltssoftware und entzieht diese auch z.B. bei einem Stellenwechsel? Was passiert mit fehlerhaften Zahlungsanordnungen? Ist eine Visakontrolle notwendig? Dürfen externe Bauleiter/Architekten die sachliche und rechnerische Richtigkeit bescheinigen? Im ersten Teil dieses Seminars werden einerseits die rechtlichen Anforderungen umfassend dargestellt und praxisnah eine Musterdienstanweisung erörtert.

Jede Kommune benötigt eine Kommunalkasse, um ihr Kassengeschäft abzuwickeln. Bewusst lassen die Verordnungsgeber den Kommunen große Spielräume bei der Ausgestaltung der konkreten Abläufe. So gibt es z.B. kleine Kassen mit einer geringen Personalausstattung und große Kassen mit mehreren Außenstellen und Kassenautomaten. Das muss bei der Ausgestaltung der Verfahrensabläufe berücksichtigt werden.

Organisation der Barkasse, Geldtransport, ePayment, Nutzung einer Kreditkarte als Kommune, Unterschriftsberechtigungen, Zahlstellen, Kassenautomaten, Einzahlungskassen, Hand- und Wechselgeldvorschüsse, einmalige Vorschüsse, Verwaltung des Verwahrgelasses, Kassenprüfungen, Sepa-Mandatsverwaltung, Sicherheitsanforderungen und Überfallprävention – der Regelungsbedarf ist groß. Eine besondere Verantwortung kommt dabei dem Kassenverwalter und dem Kassenaufsichtsbeamten zu. In zweiten Teil des Seminars werden einerseits die rechtlichen Anforderungen an die Organisation der

Kommunalkasse umfassend dargestellt und anderseits praxisnah eine Musterdienstanweisung erörtert, die Ausgangspunkt für eine kommunalspezifische Regelung sein kann. Außerdem wird auf die Rolle der örtlichen Rechnungsprüfung eingegangen.

Das Seminar richtet sich an Neu- und Quereinsteiger, aber auch an erfahrene Praktiker, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen.

Sämtliche Inhalte werden praxisnah erläutert.

Dozent:

Matthias Wiener, Verwaltungsfachwirt, ist Leiter der Abteilung Finanzbuchhaltung bei der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt – dazu zählt das Zentrale Forderungsmanagement, die Zentrale Geschäftsbuchhaltung und die Stadtkasse – sowie Hochschuldozent für Öffentliche Finanzwirtschaft und Kommunalverfassungsrecht am Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz. Daneben ist er Lehrbeauftragter und Fachkoordinator für Kommunales Haushalts- und Kassenrecht am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V., Autor für verschiedene Fachzeitschriften, Kommentierungen und Lehrbücher. Zudem ist er Fachberater des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter Sachsen-Anhalt e.V. für kommunales Haushalts-, Kassen-, Vollstreckungs- und Abgabenrecht.

ST-2026-001 Dienstanweisung zum Anordnungs- und Kassenwesen

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